

Für deinen Führerscheinantrag benötigen wir:
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einen Sehtest (z.B. vom Optiker)
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Teilnahmebescheinigung ,,Erste-Hilfe" Kurs mit 9 UE
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ein biometrisches Passbild
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behördliche Gebühren
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Kopie vom Personalausweis des Antragstellers
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Kopie vom bisherigen Führerschein (bei Erweiterung)
Die benötigten Unterlagen kannst du während der Ausbildung komplettieren.
Begleitetes Fahren ab 17:
Beim begleiteten Fahren mit 17 sind zusätzlich die Kopien der Führerscheine der Begleitpersonen beizubringen und die entsprechenden Formulare auszufüllen (diese erhältst du von uns). Die Gebühren für den Führerscheinantrag zum Begleiteten Fahren mit 17 richten sich nach der Anzahl der Begleitpersonen.
Wenn uns die Unterlagen komplett vorliegen, wird der Führerscheinantrag beim Straßenverkehrsamt durch uns gestellt. Ein Service von uns: Wir nehmen dir die Behördenwege ab (kein lästiges Warten). Die Bearbeitung des Führerscheinantrages durch die Behörden dauert zur Zeit ca. 2 - 3 Wochen. Zuständig ist immer das Straßenverkehrsamt des Erstwohnsitzes.
D.h.: Solltest du nicht in Wesel gemeldet sein, muss der Führerscheinantrag beim Straßenverkehrsamt des Erstwohnsitzes von dir selbst gestellt werden. Direkt nach der Anmeldung kannst du bereits mit dem theoretischen Teil der Ausbildung beginnen.
Infos zur Corona:
Das Straßenverkehrsamt Wesel nimmt die Führerschein-Anträge über die Fahrschule kontaktlos entgegen und stellt die Kosten für die Bearbeitung des Führerschein-Antrages per Kostenfestsetzung in Rechnung.
Ist der Führerscheinantrag durch die Behörden bearbeitet, der Theorieunterricht absolviert und die Theoriefragen gelernt, kannst du nun die theoretische Prüfung ablegen. Nach bestandener theoretischer Prüfung beginnt für dich die Zeit der praktischen Fahrstunden, in denen du alles notwendige für dein späteres „Autofahrer-Leben“ lernst.
Wenn Du es ganz eilig hast können die Fahrstunden auch schon während der theoretischen Ausbildung beginnen.

D e i n F ü h r e r s c h e i n a n t r a g

